§ 6 (Auflösung, Anfall des Vereinsvermögens)
- Zur Auflösung des Vereins ist eine Anwesenheit der Hälfte der Vereinsmitglieder erforderlich. Wird dies nicht erreicht, ist binnen 14 Tagen eine weitere Sitzung einzu- berufen. Diese ist dann beschlussfähig.
- Bei Auflösung des Vereins oder Entzugs der Rechtsfähigkeit fällt das Vermögens des Vereins an die Ev.-Lutherische Kirchengemeinde in Pfronten.